Bisher wurden (Klein-)Kinder, die ohne eindeutig männlich oder weiblich konnotierte Geschlechtsmerkmale auf die Welt kamen, oftmals unnötigen „normalisierenden“ Operationen unterzogen, ohne deren Einwilligung! Eltern meinen im besten Interesse ihrer Kinder zu handeln, um diese vor gesellschaftlicher Ausgrenzung zu schützen und werden von ihren unaufgeklärten Ärzt_innen bestärkt. Doch diese irreversiblen medizinischen Eingriffe haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben von inter* Menschen: Sie können, unter anderem, zu Sterilisation, lebenslangen körperlichen und seelischen Schmerzen führen und sind verbunden mit lebenslangem weiterführendem Behandlungsbedarf.
Damit ist jetzt Schluss: der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 25.03.2021, einen Gesetzentwurf zum Verbot kosmetischer Operationen an intergeschlechtlichen Kindern verabschiedet! Gemeint sind hier ausschließlich medizinische Eingriffe, um die Genitalien an die binäre Geschlechterordnung anzupassen.
Ein guter und wichtiger Schritt in Richtung geschlechtliche und körperliche Selbstbestimmung für inter*-Menschen!
Doch aus der inter* Community, sowie der politischen Opposition ertönt auch Kritik! Nur wenn die Diagnose „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (DSD) vorliegt, greift das Gesetz, wodurch es leicht zu umgehen ist. Auch fehlt ein Zentralregister zur ausreichenden Evaluation. Erfreulich ist zwar, dass keine bestimmte Altersgrenze für die Einwilligungsfähigkeit des Kindes festgelegt wurde, doch die Entscheidung darüber liegt allein bei dem_der behandelnden Arzt oder Ärztin. Wenn das Kind einer Operation zustimmt, steht eine große bürokratische Hürde über das Familiengericht bevor.
Vereine, wie die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V., betonen die Problematik hinter dem im Gesetz verwendetem Begriff „geschlechtsangleichend“, der häufig im Kontext selbstbestimmter Geschlechtsoperationen von trans-Personen benutzt wird. Die dgti befürchtet negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der trans-Community!
So freuen wir uns zwar über die Gesetzesänderung, unterstützen diese aber nur begrenzt! Wir hoffen, dass die genannten Schwächen und Lücken beseitigt werden, damit inter* Menschen endlich in eine selbstbestimmte Zukunft starten können!
Du bist inter* oder (bald) Elternteil eines inter* Kindes? Es gibt Betroffenengruppen oder Beratungsangebote in NRW, die Unterstützung und Austausch bieten:
Beratung und Aktivismus – inter*
Autor_in: Nele Ulber
Foto: Sharon McCutcheon
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